Nachweis GEG
Das Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das aus der früheren Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) hervorgegangen ist, stellt Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Das GEG ist verpflichtend umzusetzen bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden.
Speziell nimmt es Einfluss auf
die zu verbauenden Dämmschichtdicken und -qualitäten
den sommerlichen Wärmeschutz
die Auswahl von Heizungen und Kälteanlagen
den Einsatz erneuerbarer Energien
die Ausstattung und Regelung der Beleuchtung
die Luftdichtheit des Gebäudes
All diese Parameter und noch viele mehr werden bilanziert und das Gebäude wird anhand eines prognostizierten Energiebedarfs bewertet. Die Einbindung eines geeigneten GEG Beraters ist daher schon in Leistungsphase 2/3 empfehlenswert. Am Ende der Beratung steht der Energieausweis, der bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden verpflichtend zu erstellen ist.
Wir haben langsjährige Erfahrung im energieeffizienten Bauen und speziell der Nachweisführung nach GEG (früher: EnEV) und dem Erstellen von Energieausweisen. Gerne beraten wir Sie auch zu Förderprogrammen, wie der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) und den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).