Nachweis GEG
Das Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das aus der früheren Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) hervorgegangen ist, stellt Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Das GEG ist verpflichtend umzusetzen bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden.
Speziell nimmt es Einfluss auf
- die zu verbauenden Dämmschichtdicken und -qualitäten
- den sommerlichen Wärmeschutz
- die Auswahl von Heizungen und Kälteanlagen
- den Einsatz erneuerbarer Energien
- die Ausstattung und Regelung der Beleuchtung
- die Luftdichtheit des Gebäudes
All diese Parameter und noch viele mehr werden bilanziert und das Gebäude wird anhand eines prognostizierten Energiebedarfs bewertet. Die Einbindung eines geeigneten GEG Beraters ist daher schon in Leistungsphase 2/3 empfehlenswert. Am Ende der Beratung steht der Energieausweis, der bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden verpflichtend zu erstellen ist.
Wir haben langsjährige Erfahrung im energieeffizienten Bauen und speziell der Nachweisführung nach GEG (früher: EnEV) und dem Erstellen von Energieausweisen. Gerne beraten wir Sie auch zu Förderprogrammen, wie der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) und den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).