Nachweis GEG

Das Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das aus der früheren Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) hervorgegangen ist, stellt Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Das GEG ist verpflichtend umzusetzen bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden.

ANFRAGEN

Speziell nimmt es Einfluss auf

die zu verbauenden Dämmschichtdicken und -qualitäten

den sommerlichen Wärmeschutz

die Auswahl von Heizungen und Kälteanlagen

den Einsatz erneuerbarer Energien

die Ausstattung und Regelung der Beleuchtung

die Luftdichtheit des Gebäudes

All diese Parameter und noch viele mehr werden bilanziert und das Gebäude wird anhand eines prognostizierten Energiebedarfs bewertet. Die Einbindung eines geeigneten GEG Beraters ist daher schon in Leistungsphase 2/3 empfehlenswert. Am Ende der Beratung steht der Energieausweis, der bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden verpflichtend zu erstellen ist.

Wir haben langsjährige Erfahrung im energieeffizienten Bauen und speziell der Nachweisführung nach GEG (früher: EnEV) und dem Erstellen von Energieausweisen. Gerne beraten wir Sie auch zu Förderprogrammen, wie der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) und den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Unsere Leistungen für Sie

Vorabprüfung der bestehenden Planung

Zieldefinition mit dem Bauherren

Planervorgaben innerhalb einer Woche an alle Planungsbeteiligten

Qualitativ hochwertiger Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes

Übersichtlicher Bericht und Ergebnisdarstellung zur Bauantragsunterlagen

Ständiges Nachführen der Berechnungen und Statusmeldung (grün/gelb/rot) an Bauherren

Endgültiger Nachweis und nach Baufertigstellung mit

Ausstellung des Energiebedarfsausweises

Wir bieten Ihnen unsere Leistungen gerne nach HOAI oder zum Pauschalpreis an, fragen Sie uns nach einem unverbindlichen Angebot