Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist ein Energieausweis zu erstellen.
Sie brauchen einen Energieausweis?
Erfahren Sie hier ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen und wie Sie diesen bekommen.
Der Energieausweis ist spätestens seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in aller Munde:
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Dieser ist der Richtige für Sie:
Verbrauchsausweis
Die günstige Lösung
Basiert auf Energieabrechnungen der letzten 3 Jahre
Prinzipiell für alle Gebäude geeignet, die über Verbrauchsdaten (Heizung, Strom)
der letzten 3 Jahre verfügen.
Nicht anwendbar bei:
Wesentlichen Änderungen (neue Heizungsanlage, Dämmung, Anbauten)
Unsanierten Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauntrag vor 1977
Bedarfsausweis
Der aufwändigere Nachweis
Basiert auf Geometrie, Dämmschichtdicken und Gebäudetechnik
Für Neubauten
Für geänderte Gebäude (neue Heizungsanlage, Dämmung, Anbauten)
Für unsanierte Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauntrag vor 1977