Sie brauchen einen Energieausweis?

Erfahren Sie hier ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen und wie Sie diesen bekommen.

ANFRAGEN

Der Energieausweis ist spätestens seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in aller Munde:

Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist ein Energieausweis zu erstellen.

Potenziellen Käufern von Immobilien ist auf Verlangen unverzüglich ein Energieausweis zugänglich zu machen ((§ 16 Abs. 2 EnEV).

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Dieser ist der Richtige für Sie:

Verbrauchsausweis

Die günstige Lösung
Basiert auf Energieabrechnungen der letzten 3 Jahre

Prinzipiell für alle Gebäude geeignet, die über Verbrauchsdaten (Heizung, Strom)
der letzten 3 Jahre verfügen.

Nicht anwendbar bei:

Wesentlichen Änderungen (neue Heizungsanlage, Dämmung, Anbauten)

Unsanierten Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauntrag vor 1977

Bedarfsausweis

Der aufwändigere Nachweis
Basiert auf Geometrie, Dämmschichtdicken und Gebäudetechnik

Für Neubauten

Für geänderte Gebäude (neue Heizungsanlage, Dämmung, Anbauten)

Für unsanierte Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauntrag vor 1977

Unsere Leistungen für Sie

Wir stecken gezielt mit Ihnen Ihren Bedarf ab

Auf Wunsch setzen wir uns mit Ihnen zusammen und analysieren Ihr Gebäude ganz genau.

Bei uns erhalten Sie die Leistungen von ausgewiesenen Experten nach §88 GEG – Ausstellungsberechtigung für Energieausweise.

Wir beraten Sie umfassend zu möglichen Umbaumaßnahmen und Fördermöglichkeiten.

Sie erhalten unsere Leistungen zum Pauschalpreis, fragen Sie gerne unverbindlich nach einem Angebot.