Abnahme

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Die Abnahme ist im Bauwesen ein rechtlich bedeutsamer Akt, bei dem der Auftraggeber eines Bauwerks oder einer Bauleistung diese nach Fertigstellung durch den Auftragnehmer prüft und offiziell als in wesentlichen Teilen vertragsgemäß anerkennt. Dieser Prozess ist für die Feststellung der Vollendung des Werks, die Übertragung der Gefahr, der Gewährleistungspflichten sowie der Verjährungsfristen von entscheidender Bedeutung. Bei der Abnahme erklärt der Auftraggeber, dass er das Bauwerk oder die erbrachte Leistung grundsätzlich als erfüllt ansieht, wobei festgestellte Mängel typischerweise dokumentiert und deren Beseitigung vereinbart wird.

Im Kontext der Zertifizierung spielt die Abnahme ebenfalls eine wichtige Rolle, insbesondere wenn es um die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards und baubiologischen Kriterien geht. So kann zum Beispiel die Erfüllung der Anforderungen für eine bestimmte Green Building Zertifizierung wie LEED, DGNB oder BREEAM Teil der Abnahmekriterien sein. Die Prüfung, ob die umgesetzten Maßnahmen den vereinbarten nachhaltigen Baustandards entsprechen, ist dabei ein wesentlicher Bestandteil des Abnahmeprozesses. Dies gewährleistet, dass das Bauwerk nicht nur die allgemeinen technischen und funktionellen Anforderungen erfüllt, sondern auch den spezifischen Anforderungen an die Umweltverträglichkeit, Energieeffizienz und Gesundheit der Innenraumumgebung entspricht.