Das Baurecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die sich auf die Bebauung von Grundstücken sowie die Planung, Ausführung und Nutzung von baulichen Anlagen beziehen. Es gliedert sich in das öffentliche Baurecht und das private Baurecht, welche unterschiedliche Aspekte des Bauens regeln.

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat bzw. den Baubehörden und dem Bürger oder Bauherrn. Es umfasst Vorschriften zum Bauplanungsrecht und zum Bauordnungsrecht.

Privates Baurecht

Das private Baurecht betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten, wie Bauherrn, Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmern und Handwerkern. Es regelt insbesondere:

Bedeutung des Baurechts

Das Baurecht stellt sicher, dass Bauvorhaben sowohl den individuellen Bedürfnissen der Bauherren als auch den gesellschaftlichen, ökologischen und städtebaulichen Anforderungen gerecht werden. Es dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt sowie der Sicherstellung von Qualität und Sicherheit baulicher Anlagen. Durch die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften soll ein geordnetes und nachhaltiges Bauen gefördert werden.