Die BzA-ID ist die eindeutige Nummer der Bestätigung zum Antrag, mit der die KfW den Förderantrag dem geprüften Vorhaben zuordnet.
Sie wird im Portal der KfW erstellt und erhält eine eindeutige Nummer, die BzA-ID, die im Förderantrag angegeben wird. Bei Nichtwohngebäuden heißt sie gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA). Im Neubau gehört eine Ökobilanz schon zur BzA. Ohne gültige BzA ist kein Antrag möglich.
Was heißt das für Ihr Projekt?
Planen Sie die BzA rechtzeitig ein. Mit dem Bau beginnen dürfen Sie erst nach der Antragstellung.