Eine Verordnung der EU, die Kriterien festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten. Ziel ist es, Investitionen in umweltfreundliche Projekte zu fördern und den Übergang zu einer grüneren Wirtschaft zu unterstützen. Die Verordnung definiert, welche Tätigkeiten als „ökologisch nachhaltig“ eingestuft werden, basierend auf Kriterien wie Klimaschutz, Ressourcenschonung und Biodiversität.
Vorteile:
Die Taxonomieverordnung sorgt für Transparenz und Klarheit auf dem Finanzmarkt, indem sie Investoren hilft, nachhaltige Investitionen zu identifizieren. Sie fördert die Finanzierung von Projekten, die zur Erreichung der Klimaziele der EU beitragen, und unterstützt Unternehmen dabei, nachhaltiger zu wirtschaften.